Änderungen bei 0900-Rufnummern ab 1.12.2024

Ab dem 1.12.2024 ändert sich bei 0900 Rufnummern in Deutschland sowohl die Abrechnungsart wie auch die Tarifierung. Für Rufnummerninhaber/Dienstanbieter besteht i.d.R. Handlungsbedarf bereits ab 1.3.24. Hiermit informieren wir Sie über die Details:

Am 1.12.2024 wird die Abrechnung der 0900-Gespräche nicht mehr im „offline Billing Verfahren“, sondern im „online Billing“ durchgeführt. Dies bedeutet, daß der Teilnehmernetzbetreiber die Tarifierung vornimmt und damit auch Forderungsinhaber gegenüber dem Anrufer ist. Der Dienstanbieter erhält die Vergütungen ohne das bisherige Stornorisiko ausbezahlt. Ausfälle entstehen dem Dienstanbieter nur noch bei Rechtsverstößen, z.B. bei Betrug oder fehlender Preiskennzeichnung.

Bisher waren die 0900-Rufnummern unterteilt in Informationsdienste  (0900-1…), Unterhaltung (0900-3…) und Sonstiges/Erotik (0900-5…).
Diese Unterteilung anhand der ersten Ziffer der Rufnummer entfällt am 1.12.2024, und der Nummernraum wird  wie folgt strukturiert:

0900-0…  0,49 €/Min.
0900-1…  0,69 €/Min.
0900-2…  0,99 €/Min.
0900-3…  1,49 €/Min.
0900-4…  1,69 €/Min.
0900-5…  1,99 €/Min.
0900-6…  2,29 €/Min.
0900-7…  2,49 €/Min.
0900-8…  2,99 €/Min.

Die erste Ziffer der Rufnummer gibt somit eindeutig den Anrufer-Preis an, dieser gilt aus allen deutschen Fest- und Mobilnetzen (!) einheitlich. Hiervon abweichende Tarife sind ab 1.12.24 nicht mehr möglich.
Einmal-Tarife bzw. Blocktarife  (Preis je Anruf) gibt es ab 1.12.2024 nicht mehr.

Dies bedeutet für Rufnummerninhaber folgendes:

Sie können Ihre aktuell genutzten 0900-Rufnummer(n) auch nach dem 1.12.2024 weiter betreiben. Wenn Sie nicht tätig werden, wird für Ihre Rufnummern ab dem 1.12.2024 je nach Rufnummer der o.g. Tarif gegenüber dem Anrufer abgerechnet (es entscheidet die erste Ziffer der Rufnummer). Wünschen Sie einen abweichenden Tarif, müssen Sie eine neue Rufnummer bei der Bundesnetzagentur beantragen die in der gewünschten Tarifgruppe liegt.

Der folgende Zeitplan ist laut BNetzA noch nicht endgültig, geplant ist aber  folgendes:
Sie können neue Rufnummern, die Sie ab dem 1.12.2024 nutzen möchten, voraussichtlich ab dem 1.3.2024 bei der Bundesnetzagentur beantragen. Alle Anträge, die im März gestellt werden, gelten als zeitgleich eingegangen, d.h. wird eine Rufnummer mehrfach beantragt, entscheiden das Los.
Sollten Sie derzeit eine Rufnummer nutzen und möchten eine gleichlautende Rufnummer in einer anderen Tarifstufe beantragen (z.B. Sie nutzen derzeit die 0900-3 987 654 und möchten ab 1.12. die Nr 0900-5 987 654 nutzen), so werden Sie bevorrechtigt gegenüber Antragstellern, die dieses Vorrecht nicht besitzen, sofern Ihr Antrag im März gestellt wird). Anträge, die im April oder später eingehen, werden nachrangig behandelt.
Generell gilt: bestehende und auch neu beantragte Rufnummern mit den bisher gültigen Startziffern 1.. / 3.. / 5… können  vor dem 1.12.24 zu den bisher geltenden Regeln und Tarifen genutzt werden. Neue Rufnummern mit den Startziffern 0… / 2… / 4… / 6.. / 7… / 8… können ab dem 1.12.2024 genutzt werden. Für ALLE Rufnummern gilt: ab dem 1.12.2024 gelten die o.g. Tarifstufen je nach Startziffer.
Weitere Informationen zur Umstellung finden Sie hier.

Wir empfehlen daher, den Antrag zu stellen, sobald die Bundesnetzagentur das Verfahren bereitstellt. Siehe deren Website hier.

By |2024-02-06T16:29:25+00:006. Februar 2024|
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